Rechte von Fluggästen – was tun bei Verspätung und Ausfall?

Natürlich ist es ärgerlich wenn sich die eigenen Reisepläne verschieben, weil der Flug Verspätung hat. Und noch viel ärgerlicher wird es dann, wenn man durch diese Verspätung oder Ausfall seinen Anschlussflug auch noch verpasst hat. Aber Sie können beruhigt sein und müssen sich nicht länger darüber ärgern. Denn Sie müssen das nicht stillschweigend hinnehmen.

Grundsätzlich existiert eine so genannte Fluggastverordnung in der genauestens festgelegt ist, welche Ansprüche ein Passagier geltend machen kann. Wir möchten Ihnen nun eine kleine Übersicht über Ihre Rechte geben und Ihnen wichtige Hinweise geben, wie Sie Ihre Rechte auch geltend machen können. Denn Recht haben und Recht bekommen sind häufig zwei unterschiedliche paar Schuhe.

In der Fluggastverordnung sind Entschädigungsansprüche für Passagiere genau definiert. Das bedeutet auch, dass – egal wie viel Sie für ein Ticket bezahlt haben – Sie laut dieser Verordnung eine Entschädigung bis zu 600 Euro verlangen können. Die Höhe der Entschädigung hängt von zweierlei Faktoren ab: Abflugzeit und Ankunftszeit einer Ersatzbeförderung und die Länge der Flugstrecke sind also ausschlaggebend. Zudem muss die Airline für den Flugausfall oder die Verspätung zur Verantwortung gezogen werden können. Sollten höhere Gewalten, wie beispielsweise ein Unwetter, für die Unannehmlichkeiten verantwortlich sein, so steht dem Passagier auch keine Entschädigung zu.

Ärgerlich wird es natürlich auch dann, wenn Sie für Ihren gebuchten Parkplatz eine Verlängerungsstrafe bezahlen müssen, weil Sie Ihren Wagen zu spät abholen. Viele Anbieter verlangen nämlich auch hier eine hohe Gebühr. Fragen Sie diesbezüglich gerne bei Parkfuchs Frankfurt Flughafen nach oder gehen Sie einem Parkplatz Vergleich Frankfurt nach. Bestenfalls rufen Sie bei den Parkanbietern an und fragen nach zusätzlichen Zahlungen bei verspäteter Abholung.

Flugverspätung – Flugausfall – Flugumbuchung

Bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden stehen dem Passagier je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro Entschädigungssumme zu. Bei einer Flugstrecke von über 3500 Kilometern kommt letztere Summe in Frage.

Wird ein Flugausfall nicht mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin bekannt gegeben, so stehen den Passagieren die gleichen Entschädigungssummen, bzw. Leistungen zu wie bei Verspätungen. In diesem Fall allerdings schon bei einer Verzögerung der Ankunft am Endziel von drei Stunden.

Außerdem können die Passagiere auch diverse Betreuungsleistungen verlangen.

Wichtig zu wissen ist allerdings: Verzögert sich ein Flug um mehr als fünf Stunden, hat der Passager das Recht, vom Flug komplett zurück zu treten und den vollen Ticketpreis zurück zu erhalten. Sollte der Flug beispielsweise erst am nächsten Tag möglich sein, bzw. auf diesen verschoben worden sein, so können sogar die Kosten für die Hotelübernachtung erstattet werden. Eben gleiches gilt für Flugumbuchungen, denn auch hier haben Fluggäste einen Anspruch auf Entschädigung.

Für die Rechte der geschädigten Fluggäste setzt sich flightright zuverlässig ein und dies auf einer sehr vertrauensvollen Art und Weise. An das Portal werden lediglich 30 Prozent der durch diese erkämpften Entschädigungssummen bezahlt. Allerdings auch nur im Erfolgsfall. Dies bedeutet, dass hierbei kein Risiko für den Geschädigten entsteht, sondern dieser nur gewinnen kann.

Für besonders günstiges Parken Flughafen Frankfurt lohnt sich ein Parkplatzvergleich Frankfurt, und auch Parkfuchs Frankfurt Flughafen stellt eine kostengünstige Alternative zu überteuerten Parkmöglichkeiten am Frankfurter Flughafen darf. Wichtig zu wissen ist, dass das Parken am Frankfurt Flughafen Terminal 1 & 2 sehr teuer werden kann und sich ein Parkplatzvergleich Frankfurt in jedem Fall lohnt.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen